Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des LKW-Parkplatzes am Autohof Hannover Airport

 

Betreiber: Mundt GmbH Hannover


1. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von LKW-Stellplätzen auf dem Gelände des Autohofes Hannover Airport, Mundt GmbH Hannover, Münchner Str. 14, 30855 Langenhagen, nachfolgend „Betreiber“ genannt.
  2. Vertragspartner ist der Betreiber sowie der Nutzer des Parkplatzes (Fahrzeugführer) bzw. dessen Arbeitgeber (Spedition/Halter des Fahrzeugs), nachfolgend einheitlich „Nutzer“ genannt.
  3. Abweichende Bestimmungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn, der Betreiber hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

     

2. Zustandekommen des Vertrages (Ad-hoc und Online-Reservierung)

Der Mietvertrag über einen Stellplatz kommt auf zwei Wegen zustande:

  1. Ad-hoc-Nutzung (Spontananreise): Durch das Herantreten an die Einfahrtsschranke, die Entnahme eines Parktickets (oder die digitale Erfassung des Kennzeichens per Kamera) und das anschließende Öffnen der Schranke kommt der Vertrag durch schlüssiges Verhalten zustande.
  2. Online-Vorab-Reservierung: Bucht der Nutzer vorab über die Website, eine App oder angeschlossene Drittplattformen einen Stellplatz, kommt der Vertrag mit dem Abschluss des digitalen Buchungsvorgangs und dem Erhalt der Buchungsbestätigung zustande. Bei Buchung über die Bosch Service Solutions GmbH gelten ergänzend die dort aktuellen AGB für das BRS-Portal als vereinbart.

     

3. Schrankensystem, Zufahrt und Erfassung

  1. Die Ein- und Ausfahrt wird über ein automatisiertes Schrankensystem gesteuert. Die Zufahrt erfolgt entweder mittels Barcode-Ticket, QR-Code der Online-Buchung oder automatischer Kennzeichenerkennung (ANPR).
  2. Bei einer Online-Reservierung ist der Stellplatz für den gebuchten Zeitraum für das registrierte Kennzeichen bzw. den Buchungscode freigeschaltet. Bei vorzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gelten die regulären Ad-hoc-Tarife für die Differenzzeit.

     

4. Entgelt, Tarife, Zahlungsbedingungen und Gültigkeit der Tarife

Für die Nutzung des Stellplatzes gelten die Tarife gemäß den aktuellen Preislisten. Diese sind an der Einfahrt, den Kassenautomaten, auf der Website (www.autohof-hannover-airport.de) und den Buchungsplattformen einsehbar bzw. ausgehängt. Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Tarifstruktur:

  • Kurzzeitparker (bis 2 Stunden) kostenlos
  • Pro Stunde 2,00 €
  • 12 Stunden 18,00 € inkl. Gutschein 5,00 €
  • 24 Stunden 25,00 € inkl. Gutschein 10,00 €
  • 48 Stunden 40,00 € inkl. Gutschein 15,00 €
  • Jede weitere 24 Stunden +18,00 € inkl. Gutschein +5,00 €
  • Online-Reservierungsgebühr: Bei einer Vorab-Buchung kann eine zusätzliche Reservierungsgebühr anfallen, sofern dies und deren Höhe im Buchungsprozess/Kontaktformular ausgewiesen ist.
  1. Zuschlag für Sonderfahrzeuge / Kühlauflieger:
    Für Fahrzeuge mit dauerhaft laufenden, dieselbetriebenen Kühlaggregaten oder für Gefahrguttransporte (sofern im Einzelfall zugelassen) kann ein Lärm- bzw. Sicherheitszuschlag erhoben werden.
  2. Verzehrgutscheine (Rückvergütung):
    Im Tagessatz kann ein Verzehräquivalent (z. B. Gastronomie-Gutschein) enthalten sein. Dieser Gutschein ist nur am Tag des Parkens und ausschließlich im dazugehörigen Autohof-Bistro Gate One einlösbar. Eine Barauszahlung oder Verrechnung mit der Parkgebühr am Automaten ist ausgeschlossen.
  3. Zahlungsabwicklung:
    • Bei Ad-hoc-Nutzung und Buchung über das Kontaktformular muss die Gebühr vor der Ausfahrt am Kassenautomaten (per Bargeld, EC-Karte, Kreditkarte oder gängigen Tankkarten wie DKV/UTA) beglichen werden.
    • Bei Online-Reservierungen über Buchungsplattformen erfolgt die Zahlung im Voraus über die angebotenen digitalen Zahlungsmittel (z. B. PayPal, Kreditkarte).
  4. Überschreitung der Parkzeit:
    Wird die gebuchte oder per Ad-hoc-Ticket bezahlte Parkzeit überschritten, wird für jede weitere angefangene Stunde der reguläre Stundensatz berechnet. Nach der Bezahlung läuft eine Ausfahrt-Karenzzeit von 15 Minuten.

 

5. Verlust des Parktickets/Zufahrtskarte

  1. Bei Verlust eines physischen Parktickets wird eine Pauschale in Höhe des maximalen Tagessatzes von 25 € pro Tag fällig, es sei denn, der Nutzer kann eine kürzere Parkdauer nachweisen.
  2. Dem Nutzer bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

     

6. Nutzungsregeln und Verhalten auf dem Parkplatz

  1. Auf dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit geführt werden.
  2. Das Fahrzeug ist innerhalb der markierten Stellplätze so abzustellen, dass andere Fahrzeuge weder behindert noch blockiert werden. Den Anweisungen des Personals des Betreibers ist Folge zu leisten.
  3. Strengstens untersagt sind:
  • Das Abstellen von beschädigten oder nicht fahrbereiten Fahrzeugen sowie Fahrzeugen mit leckenden Betriebsstoffen.
  • Das Durchführen von Reparaturen, Wartungsarbeiten oder Ölwechseln.
  • Das unbefugte Entsorgen von Müll (insbesondere Sperrmüll oder Gefahrstoffe) außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter.
  • Das Parken von Gefahrguttransporten (ADR), es sei denn, es handelt sich um speziell dafür ausgewiesene Sonderstellplätze.
  • Grillen, offenes Feuer und der Betrieb von Gaskochern.
  • Das Umsetzen oder Umladen von Waren sowie das Abstellen von abgekuppelten Trailern und Wechselbrücken.

     

7. Vertragsstrafe und Abschleppen

  1. Bei Verstößen gegen die Nutzungsregeln (z. B. Parken außerhalb von Markierungen, Blockieren von Rettungswegen, unberechtigtes Parken ohne Ticket oder gültige Buchung) behält sich der Betreiber das Recht vor, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 100,00 € zu erheben.
  2. Der Betreiber ist berechtigt, verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des Nutzers bzw. Halters abschleppen zu lassen, sofern eine Behinderung oder Gefährdung des Betriebs vorliegt.

     

8. Haftung des Betreibers (Keine Bewachung)

  1. Der Betreiber stellt lediglich den Parkraum zur Verfügung. Mit dem Vertragsschluss geht keine Verwahrung oder Bewachung des Fahrzeugs, dessen Ladung oder des Inhalts ein.
  2. Der Betreiber haftet für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
  3. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Betreiber auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  4. Eine Haftung für Schäden, die durch Dritte (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Vandalismus) oder durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Hagel) verursacht werden, ist ausgeschlossen.

     

9. Haftung des Nutzers

  1. Der Nutzer haftet für alle durch ihn, seine Angestellten oder seine Erfüllungsgehilfen auf dem Gelände des Autohofs verursachten Schäden an Gegenständen des Betreibers oder anderen Fahrzeugen.
  2. Verunreinigungen des Bodens durch austretende Betriebsstoffe (Öl, Kraftstoff) sind unverzüglich zu melden. Die Kosten für die fachgerechte Beseitigung und Umweltreinigung trägt der Nutzer bzw. Fahrzeughalter.

     

10. Videoüberwachung und Datenschutz

  1. Der Parkplatz wird zur Betriebssicherheit, zur Schadensdokumentation und zur Durchsetzung des Hausrechts videoüberwacht.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten (wie Kennzeichen oder Videobilder) erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO. Details sind in der Datenschutzerklärung des Autohofs geregelt, die an den Kassenautomaten sowie online einsehbar ist.

Für die automatische Kennzeichenerfassung und Videoaufzeichnung gilt Folgendes:


  1. Zweck der Datenverarbeitung:
    Zum Zwecke der automatisierten Zufahrtskontrolle, der Abrechnung der Parkentgelte, zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sowie zur Verfolgung von Pflichtverstößen (z. B. unberechtigtes Parken, Sachbeschädigung) verarbeitet der Betreiber personenbezogene Daten der Nutzer.
  2. Kennzeichenerfassung (Automatic Number Plate Recognition):
    Bei der Ein- und Ausfahrt wird das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs des Nutzers per Kamera gescannt und digital erfasst. Die Erfassung dient ausschließlich der Feststellung der Parkdauer und der Zuordnung von Online-Reservierungen.
  3. Speicherdauer:
    Die erfassten Kennzeichendaten werden nach ordnungsgemäßer Bezahlung und Ausfahrt des Fahrzeugs innerhalb der Karenzzeit unverzüglich und automatisiert gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nur, wenn ein Schadensereignis vorliegt, ein Zahlungsverstoß dokumentiert wird oder behördliche Ermittlungen dies erfordern.
  4. Videoüberwachung:
    Der Parkplatz wird zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Vermeidung von Straftaten videoüberwacht. Die Überwachung ist durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet.
  5. Rechtsgrundlage:
    Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und /-anbahnung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Wahrung berechtigter Interessen des Betreibers zum Schutz seines Eigentums und Betriebs).

Rechte der Betroffenen:

Der Nutzer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie ein Widerspruchsrecht. Die vollständigen Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO (inklusive der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) hängen am Kassenautomaten aus und sind unter www.autohof-hannover-airport.de/datenschutzerklaerung einsehbar.

 

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Betreibers.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.